Antrag: Einführung der Ehrenamtskarte 6. November 20228. November 2022 Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung.Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen.Partner des Landes sind Kommunen, denn Ehrenamt findet vor Ort statt. Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie alle machen mit, den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten öffentlich zu würdigen. Die Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt der Landesregierung und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen, das im Jahr 2008 eingeführt wurde. Das Projekt „Ehrenamtskarte“ wurde bisher in über 260 Städten und Gemeinden in NRW eingeführt. Mit der Ehrenamtskarte soll Menschen, die sich intensiv ehrenamtlich engagieren, etwas zurückgegeben werden. Das Land NRW leistet zudem einen öffentlichkeitswirksamen Beitrag und stellt Materialien und das erste Kartenkontingent zur Verfügung. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen dem Land NRW und der Gemeinde zur Einführung der Ehrenamtskarte, wird eine Anschubfinanzierung in Höhe von 1.500 Euro gezahlt. Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches Engagement von durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Std. im Jahr. Eine App, mit einer Übersicht der über 4000 Vergünstigungen, wurde mittlerweile vom Land NRW eingerichtet. Aus diesem Grunde bitten wir die Verwaltung auch, verschiedene Möglichkeiten für Vergünstigungen in den gemeindlichen Einrichtungen und den gemeindenahen, wie z.B. Bibliothek, Hallenbad, Veranstaltungen der Gemeinde bzw. der Kulturkiste etc. für die Ehrenamtlichen zu erarbeiten. Download: Antrag (PDF)