Antrag: Förderprogramm für Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke

Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit neuer Formen der Energieerzeugung und Überlegungen zum Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind Photovoltaikanlagen ein wichtiger Baustein für den Energiemix der Zukunft. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten lohnt sich die Anschaffung von Photovoltaikanlagen auch für Privatleute, die mit der so erzeugten Energie ihren (externen) Eigenverbrauch reduzieren und Überschüsse in das Stromnetz einspeisen können. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird deshalb vom Staat mit einigen Förderprogrammen unterstützt.

Das zu beschließende Förderprogramm verfolgt das Ziel die Energiewende voranzutreiben indem die Solarpotenziale auf privaten Dachflächen ausgenutzt werden und damit aktiven Klimaschutz zu betreiben. Dazu werden Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen auf und an Wohngebäuden im Gemeindegebiet gezahlt.

Gefördert werden sowohl Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke) als auch fest auf Dächern und an Fassaden montierte Photovoltaik-Anlagen. Damit wird darauf abgezielt, möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich an der Umsetzung der Energiewende zu beteiligen. Aus dem gleichen Grund ist eine Antragstellung sowohl für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Gebäuden als auch für Wohnungseigentümergemeinschaften möglich. Auch eine Kumulierung mit anderen Förderprogramm ist deshalb zulässig.